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Allgemeine Verkaufsbedingungen

Visual-Data GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern (im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB) und Endverbrauchern. Entgegenstehende, ergänzende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Das Fehlen eines ausdrücklichen Widerspruches der Visual-Data GmbH gilt nicht als Zustimmung.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen. Eine vom Kunden abgegebene Bestellung ist bindend. Wir sind berechtigt, dieses Angebot binnen zwei Wochen ab Zugang durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der bestellten Ware anzunehmen.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk (FOB) ausschließlich Verpackung und Versand / Versicherung zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten für Verpackung, Versicherung und Versand werden gesondert in Rechnung gestellt. Ein versicherter Versand bestellter Waren wird nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch vorgenommen. Warenlieferungen bis Euro 500,00  sind durch das von uns beauftragte Transportunternehmen UPS abgesichert.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen inkl. Wertstellung nach Lieferung zahlbar. Erstlieferungen erfolgen soweit nicht anders vereinbart gegen Nachnahme / Kreditkartenzahlung / Vorkasse. Eventuell anfallende Gebühren gehen zu Lasten des Käufers.
(4) Mit Auftragserteilung für bestimmte Artikel aus unserem Lieferprogramm wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes zur sofortigen Zahlung fällig. Handelt es sich um einen solchen Artikel, wird der Auftragnehmer darauf hingewiesen. Eine Auftragsbestätigung erfolgt grundsätzlich erst nach Zahlungseingang. Der Verkäufer verpflichtet sich, spätestens mit der Auftragsbestätigung einen voraussichtlichen Liefertermin für die Vertragsware zu benennen. Der Verkäufer wird dem Käufer die Auslieferung der Ware zumindest 7 Tage zuvor anzeigen. Die Auslieferung der Ware durch den Verkäufer erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises und Feststellung des Zahlungseingangs beim Verkäufer.
(5) Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 5 Versandkosten und Verpackungsrücknahme

Versandkosten werden abhängig von der jeweiligen Versandart berechnet. Im Binnenverkehr (Deutschland) erfolgt der Versand - wenn nicht anders gekennzeichnet - per UPS, Grundlage für die Versandkosten ist die aktuelle Preisliste der Firma UPS Deutschland GmbH. Zusätzlich können geringe Handlingkosten bzw. Verpackungskosten aufgeschlagen werden. Bei e-Commerce werden die jeweils gültigen Versandkosten elektronisch ausgewiesen und dem Produktpreis hinzugerechnet. Gleiches gilt für den Versand in das europäische Ausland, aus Kostengründen wird hier jedoch der Versand mit Post, DHL oder einem anderen Paketdienst vorgenommen, um dem Kunden den kostengünstigsten Versand anzubieten.

Aufgrund der Regelungen der Verpackungsverordnung sind wir dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland AG oder dem „RESY“-Symbol) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Zur weiteren Klärung einer eventuellen  Verpackungsrückgabe setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (Visual-Data GmbH, Leyendeckerstr. 6 a, 50825 Köln,  Telefon: 02 21-2 50 73 05, Telefax: 02 21-2 50 73 76). Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken (s.o.). Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß den Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Im Fall des Lieferverzugs wird eine pauschalierte Haftung ausgeschlossen. Hierüber sind bei der Bestellung geeignete und gesonderte Regelungen zwischen Käufer und Verkäufer zu vereinbaren.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 8 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks / Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung und zur Verarbeitung der gekauften Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt, sofern die Weiterveräußerung durch ihn unter Eigentumsvorbehalt und ohne Vereinbarung eines Abtretungsverbotes erfolgt. Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen aus einer Weiterveräußerung der vom Käufer, auch zukünftig, gelieferten Ware in voller Höhe bis zur vollständigen Bezahlung an den Verkäufer ab. Er ist widerruflich zum Einzug der abgetretenen Forderung ermächtigt.
(4) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenständen des Verkäufers ist nicht zulässig. Zugriffe Dritter auf sein Eigentum, zum Beispiel Pfändungen oder andere Beeinträchtigungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(5) Ist der Käufer Kaufmann, so behält sich der Verkäufer das Eigentum an den von ihm gelieferten Waren bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen, die ihm gegen den Käufer zustehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Die durch den kaufmännischen Verkehr vorgenommene Be- und Verarbeitung führt nicht zum Eigentumserwerb nach § 950 BGB ohne Verpflichtung des Verkäufers. Wird die Ware mit anderen Sachen vermischt oder verbunden (§§ 947, 948 BGB), gilt das Miteigentum des Verkäufers an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der enthaltenen Vorbehaltsware zur Summe der Rechnungswerte als vereinbart. Die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
(6) Ist der Käufer Kaufmann und nimmt die Forderung aus einer Weiterveräußerung in ein mit seinen Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so ist die Kontokorrentforderung in voller Höhe, oder nach erfolgter Saldierung der anerkannte Saldo bis zur Höhe der ursprünglichen Kontokorrentforderung, an den Verkäufer abgetreten. Bei laufender Rechnung gelten der Eigentumsvorbehalt und die Abtretung als Sicherheit für die Saldoforderung des Verkäufers. Auf Verlangen des Käufers gibt der Verkäufer Sicherheiten frei, wenn und soweit die Summe der vom Käufer gewährten Sicherheiten die Gesamtforderung des Verkäufers aus der Geschäftsbeziehung um mehr als 20 % überschreitet.

§ 10 Gewährleistung, Mängelrüge und Stornieren getätigter Bestellungen

(1) Der Verkäufer übernimmt die Gewährleistung für die Funktionstüchtigkeit im Rahmen der gültigen Qualitätsstandards der Verkaufsgegenstände zum Zeitpunkt des Übergangs.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt - soweit nicht anders schriftlich vereinbart - 12 Monate gerechnet ab Gefahrübergang bei B2B, bei B2C gilt die jeweilige gesetzliche Bestimmung. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist. Sie gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
(3) Technische Änderungen an gelieferten Gegenständen dürfen nur mit vorherigem schriftlichen Einverständnis des Verkäufers vorgenommen werden, andernfalls erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch.
(4) Voraussetzung für Gewährleistung ist der fachgerechte Einbau der gelieferten Ware.
(5) Ein fachgerechter Einbau kann, widerleglich, vorausgesetzt werden, wenn dieser von entsprechend geschultem Personal vorgenommen wurde. Ist der Käufer Kaufmann, erlischt die Gewährleistung, wenn eine Beanstandung offensichtlicher Mängel nicht unverzüglich, die versteckter Mängel nicht innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Ware erfolgt.
(6) Bei Erhalt der Ware hat der Käufer die Übereinstimmung des gelieferten Gegenstandes mit seiner Bestellung, beispielsweise anhand der Teilenummer, innerhalb der vorgenannten Frist (5) zu überprüfen. Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche aufgrund von Mangelfolgeschaden wegen Nichtübereinstimmung des gelieferten mit dem bestellten Gegenstand sind bei Verstoß gegen diese Prüfungspflicht ausgeschlossen, sofern die Nichtübereinstimmung des gelieferten mit dem bestellten Gegenstand vom Käufer im Rahmen der zumutbaren Prüfung hätte erkannt werden können, und die Ansprüche auf der Fehllieferung beruhen.
(7) Bei Beanstandungen wegen unvollständiger oder sonst nach Art und Menge von der Bestellung abweichender Lieferung sowie äußerlich erkennbarer und durch den Käufer rechtzeitig angezeigter Mängel bei mangelhafter Ware im Rahmen eines Gewährleistungsfalles verpflichtet sich der Verkäufer zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. auf Verlangen des Käufers zum Umtausch. Der Käufer hat nur dann einen Anspruch auf Wandelung (Rückgabe der Kaufsache) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises), wenn mindestens zwei Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuche des Verkäufers fehlschlugen, vorausgesetzt, der Mangelfall trat nicht aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers ein. Der Verkäufer ist berechtigt, statt Nachbesserung oder Ersatzlieferung dem Käufer Minderung oder Wandelung anzubieten, wenn es dem Verkäufer nicht möglich ist, unter angemessenen Bedingungen Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten.
(8) Mängel müssen vom Käufer unter sofortiger Einstellung der Be- und Verarbeitung unverzüglich schriftlich gerügt werden. Ist der Käufer Kaufmann, berechtigt ihn die Mangelrüge nicht zur Rückbehaltung des Kaufpreises oder zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen, sofern diese nicht unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Mängelansprüche müssen vom Käufer spätestens einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mangelrüge durch den Verkäufer gerichtlich geltend gemacht werden.
(9) Das Recht auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Umtausch, Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder Wandelung (Rückgabe der Kaufsache gegen Erstattung des Kaufpreises) steht unter dem Vorbehalt der Überprüfung von Herkunft und Funktionstüchtigkeit der beanstandeten Ware durch den Verkäufer.
(10) Im Bedarfsfall kann vom Verkäufer ein unabhängiger vereidigter Sachverständiger mit der Prüfung von Beanstandungen beauftragt werden. Erweist sich die Beanstandung des Kunden als unbegründet, sind die Kosten für die notwendig gewordenen Transporte, Gutachten und Kosten für den entstandenen Arbeitsaufwand vom Käufer zu tragen.
(11) Aus- und Einbaukosten bei Gewährleistungsarbeiten mit der vom Verkäufer gelieferten Ware werden vom Verkäufer nicht übernommen.
(12) Bei Bestellung eines auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers bestellten oder gelieferten baugleichen Gegenstandes übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistung für die zweckgerechte Verwendbarkeit des Gegenstandes. Schadensersatzansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Käufer hat den Verkäufer bzw. dessen Erfüllungsgehilfen über den Zweck der Verwendung des baugleichen Teiles in der Weise aufgeklärt, dass dieser die Nichtverwendbarkeit zu diesem Zweck hätte erkennen können. Insoweit ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Nachforschungspflicht des Verkäufers und seiner Erfüllungsgehilfen hinsichtlich des Verwendungszwecks des gekauften Teiles besteht nicht.
(13) Bestellungen, gleich ob über E-Mail, Fax oder über den Visual-Data GmbH-Onlineshop sind unabhängig von der gewählten Zahlungsart und unabhängig von B2B oder B2C verbindlich. Bei Rücktritt im B2B-Geschäft behält sich die Visual-Data GmbH, soweit die Gründe nicht von ihr zu vertreten sind, Regressansprüche vor (vgl. §2).
(14) Bei Onlinebestellungen, die aus von uns nicht zu vertretenden Gründen storniert und vorab über das e-Commerce–Modul mit Kreditkartenabwicklung vollzogen wurden, hat der Besteller die anfallenden Kosten des Kreditkartenabwicklers zu tragen. Die Erstattung des Bestellbetrages erfolgt somit mit Abzug des jeweils gültigen Disagio. Eine Ausnahme ist nur zulässig, soweit der Kreditkartenabwickler seinerseits auf Disagio-Forderungen verzichtet.

§ 11 Betriebssicherheit

(1) Der Käufer verpflichtet sich, die mit dem Liefergegenstand übergebenen Betriebsanleitungen und Sicherheitshinweise zu befolgen und sein Personal entsprechend zu instruieren, so dass der sichere Betrieb der Liefergegenstände gewährleistet ist. Der Käufer ist verpflichtet, den Empfang von Betriebsanleitungen und Sicherheitshinweisen schriftlich zu bestätigen.
(2) Bestehende Sicherheitsvorrichtungen und Gefahrenhinweise an Liefergegenständen dürfen nicht entfernt werden. Schlecht befestigte und schadhaft gewordene Hinweise sind sofort neu zu befestigen bzw. zu ersetzen. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer in angemessener Menge unbrauchbar gewordene Sicherheitshinweise zu ersetzen. Verbesserungen der Sicherheitsinstruktionen sind vom Käufer jederzeit auf Verlangen des Verkäufers entgegenzunehmen und ebenfalls zu beachten.

§ 12 Haftung

(1) Der Verkäufer haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn er, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe sich vorsätzlich oder grob fahrlässig verhalten hat, soweit sich aus den bisherigen Regelungen nichts anderes ergibt.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der Verkäufer aufzukommen hat, dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von dem Verkäufer aufnehmen zu lassen.
(3) Eine eigene Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers gegenüber dem Käufer wird - außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit - ausgeschlossen, soweit sich aus den bisherigen Regelungen nichts anderes ergibt.
(4) Für Folgeschäden wird - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen - außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit keine Haftung übernommen.
(5) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(6) Der vorbezeichnete Haftungsausschluss hinsichtlich Mangelfolgeschaden gilt nicht für Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft, die vor einem solchen Mangelfolgeschaden schützen sollte und bei Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht.

§ 13 Datenschutz und Sicherheit

(1) Zu Ihrer Sicherheit werden persönliche Daten durch von uns beauftragte Unternehmen generell per SSL (Secure Socket Layer) mit 128-Bit-Verschlüsselung auf unsere Server bzw. Server von durch uns beauftragte Unternehmen (z.B. 1&1, Hetzner) übertragen. Dies ist an dem „Schloss-Symbol“ in Ihrem Browser bzw. durch andere, geeignete grafische Hinweise zu erkennen.
(2) Die Visual-Data GmbH verpflichtet sich, die übermittelten Daten nur an berechtigte Dritte weiterzuleiten. Ausgenommen ist eine behördliche oder gesetzliche Verpflichtung. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sind Bestandteil des Vertrages mit der Visual-Data GmbH.
(3) Informationen zu Ihren Kreditkarten werden nicht länger als nötig und auch nur teilweise (interne gesplittete Übermittlung Ihrer Kreditkartendaten) auf unseren Servern oder Servern der durch uns beauftragten Unternehmen gespeichert und nach erfolgtem Versand umgehend gelöscht. Bei zukünftigen Bestellungen werden Sie erneut aufgefordert, die nötigen Kreditkartendaten einzugeben.
(4) Teilweise werden Cookies verwendet. Cookies sind kleine Textdateien, die temporär auf Ihrer Festplatte abgelegt werden. Diese Dateien vereinfachen Ihre Navigation auf unserer Website. Die meisten Browser akzeptieren Cookies automatisch. Sie können jedoch jederzeit die Einstellungen Ihres Browsers ändern und unsere Seite auch ohne Cookies nutzen.

§ 14 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.

 
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